Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht
geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert
sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem
Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht
die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten
Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen
Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und
die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig
und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als
Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt — so verlangen es die
Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig
sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien
oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind
sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
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Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu
erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat
beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem
die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass
bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder
verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen
Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte
Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich
integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
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Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die
Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und
verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie
analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das
heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche
Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen
beide Seiten schnell für Rechtssicherheit — etwa bei der Frage, ob die
Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache
entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche
Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige
handeln ihre Verträge frei aus.
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Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private
Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber
bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die
besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere
Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen,
Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und
garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Gütesiegel für Sachverstand
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europa-weit
zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines
deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie
einen qualifizierten Sachverständigen finden?
Die Antwort fällt leicht:
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso
wie im Europäischen Binnenmarkt.
Impressum
Gunther Meier Zum Kap 17 04442 Zwenkau Telefon: 034203-5533-0
Fax: 034203-5533-11
E-Mail:
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